Meisterleistungen der Künste im Schatten des Scheiterhaufens

Hexenprozesse

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Etwa zwischen 1400 und 1780 kam es zu Verfolgungen und Verurteilungen von sog. Hexen. Zu Beginn der Ketzerverfolgung entwickelten sich solche Hexenprozesse als besondere Verfahren der Inquisition (in Deutschland  z.B. in Paderborn).

Hexenprozess1

Kupferstich eines Hexenprozesses, unbekannter Künstler.

Vorwiegend wurden Frauen im Zuge der Inquisition verfolgt. Nach einem Auftrag von Papst  Innozenz VIII. waren alle Hexen aufzuspüren und auszurotten. Zu den beauftragten Inquisitoren gehörte Jakob Sprenger (1436–95). Das für die Durchführung solcher Prozesse maßgebende Buch war Der Hexenhammer, das 1487 in Straßburg in Druck gegeben wurde. Auch die protestantischen Länder beteiligten sich fleißig an den Hexenverfolgungen.

Die meisten Hexenprozesse fanden in Europa und Deutschland  zwischen 1560 und 1640 statt. Allein in Rheinbach bei Bonn fielen 131 „Hexen“, zumeist Frauen, diesem Wahn der Reinigung vom Bösen zum Opfer. Ab 1650 eskalierten die Prozesse in der Schweiz und in Lothringen nochmals um einige hundert Opfer. Sogar vor Hinrichtungen von Hexenkindern scheute man sich nicht überall. Sie wurden zwar nicht lebendigen Leibes verbrannt, man erfand dafür die Tortur des Übergießens mit heißem Wasser bzw. heißen Bädern und anschließendem Öffnen von Blutgefäßen, was zum Tode der Kinder durch Verbluten führte.

In der Schweiz wurde 1780 die letzte Hexe umgebracht. Der letzte offizielle Hexenprozeß fand 1793 in Posen statt, doch noch 1836 ertrank eine angebliche Hexe auf Hela bei der Durchführung der Wasserprobe.

 



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